Allgemeine Geschäftsbedingungen Michael Franken Bauunternehmung
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und Leistungen, die wir mit unseren Kunden abschließen. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Im Verkehr mit Unternehmern gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Leistung als angenommen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden oder sonstige abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn von uns den Bedingungen unserer Kunden im Einzelfall nicht widersprochen wurde.
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unwesentliche Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Die in Prospekten, Anzeigen, auf der Internetseite, etc. enthaltenen Angaben über Leistung, Preise und dergleichen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als Maß- und Gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
- Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als vereinbart.
- Vom Kunden gewünschte Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich Mehrwertsteuer.
- Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt nur erfüllungshalber und bei Wechseln nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Diskont-, Wechsel- sowie alle sonstigen Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
- Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Ausführung der Leistung / Mitwirkungspflicht
- Leistungstermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Mit den beauftragten Arbeiten kann erst dann begonnen werden wenn der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Unterlagen, z.B. Baugenehmigungen oder andere behördliche Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
- Wir sind berechtigt zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Dritte heranzuziehen.
- Unser Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung
- Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leitungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.
§ 5 Genehmigungen
- Der Auftraggeber hat etwaige öffentlich-rechtliche Erlaubnisse (z.B. baurechtliche Genehmigungen, straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen, Abbruchgenehmigungen, Abfallbeseitigungsgenehmigungen etc.) zu beschaffen und uns vor Durchführung des Auftrages vorzulegen. Liegen die eventuell erforderlichen Genehmigungen nicht vor, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wir haften nicht für Schäden des Auftraggebers, die diesem im Falle des Widerrufs oder der Nichterteilung von Genehmigungen entstehen. Wird die Durchführung des Auftrages in Folge Widerrufs unmöglich oder wird die Ausführung des Auftrages im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Genehmigungen unangemessen lange hinausgezögert und/oder unterbrochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz ihrer Aufwendungen zu verlangen. Wartezeiten und Arbeitsunterbrechungen auf der Baustelle, die nicht von uns zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Soweit anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, so sind wir berechtigt den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen soweit durch die Demontage der Gegenstände keine wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers erfolgt. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Auftraggeber, so hat der Auftraggeber uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus diesem Vertrag gegen den Kunden zustehende Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstiger Leistungen nachträglich erwerben. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Auftragnehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherheitsübereignung und Verpfändung untersagt.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
§ 7 Gewährleistung / Haftungsbeschränkung / Schadensersatz
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen, soweit der Schaden durch uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Dies gilt nicht, soweit es sich um die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten ist. Haften wir wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, so ist der Anspruch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
- Vorstehende Haftungsbeschränkung gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
§ 8 Besondere Bedingungen für Maschinen
- Die Baustelle muss für Maschinen und Baufahrzeuge befahrbar sein. Für Schäden durch das Gewicht oder Arbeitsbewegungen der Maschinen und Baufahrzeuge an Zufahrtswegen, Rasenflächen oder Gebäuden usw. wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Auftraggeber nicht. Soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Trier ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.
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